Januar 2018: Menschenrecht auf Familienzusammenführung einhalten!

Appell niedersächsischer Initiativen und Vereine

Meldung des Nds. Flüchtlingsrats e.V. vom Montag den 15.01.2018

Presseinformation, 15.01.2018

Über 50 niedersächsische Initiativen und Organisationen fordern:

Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Geschützte beenden!
Visumsverfahren für Familienmitglieder beschleunigen!
Einreise von in Griechenland gestrandeten Angehörigen ermöglichen!

In einem Appell richten sich über 50 niedersächsische Initiativen und Vereine der Flüchtlingsunterstützung an die Verantwortlichen in CDU/CSU und SPD, die aktuell über eine Regierungsbildung in Berlin verhandeln. Sie fordern eine Gewährleistung des Rechts auf Familiennachzug für alle Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz. Die Einigungen in den Sondierungsgesprächen sehen – neben zahlreichen weiteren unmenschlichen Verschärfungen in der Asyl- und Flüchtlingspolitik – die weitere Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten vor. „Die fortgesetzte Verhinderung des Familiennachzugs zu Schutzberechtigten ist unmenschlich. Der Schutz der Familie ist ein elementares Grundrecht, das auch für Geflüchtete gilt“, erklärt dazu Karim Alwasiti, Referent für Fragen des Familiennachzugs beim Flüchtlingsrat Niedersachsen.

Die Verhinderung des Familiennachzugs für subsidiär Geschützte ist familienfeindlich. Diese Politik verstößt gegen internationale Abkommen wie die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und die UN-Kinderrechtskonvention und muss sofort und bedingungslos beendet werden. Eine jetzt von den sondierenden Parteien CDU/CSU und SPD beschlossene Verlängerung der Aussetzung sowie die angekündigte Kontingentierung der Zahl der Nachzugsberechtigten lehnt der Flüchtlingsrat ab und fordert entsprechende Änderungen im Sondierungspapier. Die Initiativen erwarten nicht weniger als die Einhaltung der verbrieften Grund- und Menschenrechte. Die Initiativen und Organisationen kritisieren zudem die geplante Aussetzung der Aufnahme aus Griechenland und Italien. Dort halten sich derzeit mehr als 4.000 Familienangehörige auf, die bereits jetzt einen Rechtsanspruch auf den Nachzug nach Deutschland haben. Damit würde sich an ihrer häufig prekären Lage nichts ändern.

Hintergrund:

Der aktuell gesetzlich normierte Ausschluss des Familiennachzugs zu subsidiär Geschützten läuft Mitte März 2018 aus. CDU/CSU und SPD haben am 12.01.2018 vereinbart, dass die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte zunächst verlängert werden soll und darauf folgend bis Sommer 2018 eine gesetzliche Neuregelung folgen soll, die Höchstgrenzen beim Nachzug (bundesweit monatlich 1.000) beinhaltet.

Der Appell ist auf der Grundlage des Treffens niedersächsischer Flüchtlingsinitiativen am 18. November 2017 entstanden. PRO ASYL hat zu den Weihnachtstagen 2017 eine Petition zum Thema beim Bundestag eingereicht, die rund 28.000 Menschen unterstützen.

Der Appell „Menschenrecht auf Familienzusammenführung einhalten“

Menschenrecht auf Familienzusammenführung einhalten

Appell niedersächsischer Initiativen und Organisationen

Wir – niedersächsische Initiativen, Organisationen, Flüchtlingsberater_innen, Unterstützer_innen und Geflüchtete –, sind empört über die unmenschliche Politik, die den Nachzug von Familienangehörigen zu Schutzberechtigten in Deutschland verhindert.

Der Schutz der Familie ist ein Grundrecht, das auch für Geflüchtete gilt. Wir fordern von der Bundesregierung die Einhaltung von Menschenrechten, die im Grundgesetz und in internationalen Abkommen wie der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und der UN-Kinderrechtskonvention verbürgt sind.

Die Unterzeichner_innen stellen sich ausdrücklich hinter die Forderungen, die ProAsyl in einer Petition an den deutschen Bundestag stellt:

Die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Geschützte beenden!

Visumsverfahren für nachzugsberechtigte Familienmitglieder beschleunigen!

Unverzügliche Einreise von in Griechenland gestrandeten Angehörigen ermöglichen!

Mit der Umsetzung des sogenannten Asylpakets II ist es subsidiär Schutzberechtigten (vorläufig) bis zum 16. März 2018 untersagt, ihre Angehörigen nach Deutschland zu holen. Dies ist ein offener Verstoß gegen das Menschenrecht von Personen, die unter einem international anerkannten Schutz stehen. Zugleich wird auch bei denjenigen, die einen Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention erhalten haben oder asylberechtigt nach dem Grundgesetz sind, durch die schleppende Bearbeitungspraxis des Auswärtigen Amtes bei der Vergabe von Visa der Familiennachzug faktisch unterbunden oder enorm verschleppt. Selbst die Zusammenführung von Familienmitgliedern, die sich bereits in der Europäischen Union befinden, wird durch die Bundesregierung verzögert: So dürfen monatlich lediglich rund 70 Asylsuchende aus Griechenland zu ihren Angehörigen nach Deutschland einreisen.

Besonders perfide ist die Praxis des Auswärtigen Amtes beim Familiennachzug zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen: Ein Erlass des Auswärtigen Amtes vom 20. März 2017 sieht vor, dass zwar die Eltern eines minderjährigen Flüchtlings, nicht aber dessen minderjährige Geschwister ein Visum erhalten. Bei den minderjährigen Geschwistern müssen zur Visumserteilung darüber hinaus weitere Voraussetzungen wie ausreichender Wohnraum oder die Sicherung des Lebensunterhalts nachgewiesen werden. In der Realität ist dies für nahezu niemanden möglich. Das bedeutet, dass sich die Eltern zwischen ihren Kindern entscheiden müssen: Wenn Sie mit den Visa nach Deutschland reisen, um sich wieder um ihr minderjähriges Kind kümmern zu können, müssten sie andere Kinder unter zumeist prekären Bedingungen zurücklassen. Die Folge ist oftmals eine erneute Trennung der Familie: Ein Elternteil reist mit einem Visum nach Deutschland, das andere bleibt zurück. Hinzu kommt, dass durch das lange Hinauszögern der Visa-Vergabe minderjährige Flüchtlinge während des Verfahrens volljährig werden und dadurch der rechtliche Anspruch auf Familiennachzug verloren geht.

Durch diese unmenschliche Politik lastet ein unglaublich hoher psychischer Druck auf den Geflüchteten, die permanent um ihre Angehörigen bangen müssen. Viele macht dies krank. Die Sorge, die sie umtreibt, verhindert, dass sie sich hier in Deutschland auf den Spracherwerb konzentrieren oder sich mit ihrer beruflichen Zukunft befassen können. So wird es ihnen unmöglich gemacht, sich in Deutschland einzuleben und an der Gesellschaft teilzuhaben. Auch die Unterstützer_innen fühlen sich durch die Bundesregierung getäuscht und sind wütend über eine Politik, die den Wert ihrer Arbeit missachtet und letztlich deren Sinn in Frage stellt.

Diese Politik verletzt eklatant das Grundgesetz, das in Artikel 6 die Familie unter einen besonderen Schutz stellt, sie verstößt gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, die in Artikel 8 die Achtung des Privat- und Familienlebens verlangt, sie verletzt die Rechte, die sich aus der Genfer Flüchtlingskonvention ergeben, und sie missachtet das in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebene Wohl von Kindern und Jugendlichen und dabei konkret das in Artikel 10 zugesicherte Recht auf Familienzusammenführung.

Die Unterzeichner_innen fordern die politisch Verantwortlichen auf, diese grausame Politik zur Verhinderung der Familienzusammenführung zu beenden und den im Grundgesetz und in internationalen Abkommen festgeschriebenen Menschenrechten wieder Geltung zu verschaffen.

Diese Erklärung ist auf der Grundlage des Treffens niedersächsischer Flüchtlingsinitiativen am 18. November 2017 entstanden.

Unterzeichner_innen
AK Asyl Göttingen
AK Asyl Holzminden – Bodenwerder
AK Asyl und Bleiberecht Lüchow-Dannenberg
AK Ausländer Celle
AK Migration und Flüchtlinge des Nord-Süd-Forums Bremerhaven e.V.
Amnesty International Bezirk Hannover
Arbeitskreis Asyl Cuxhaven e.V.
Arbeitskreis Kritische Soziale Arbeit Hannover (AKS)
Arbeit und Integration Bad Pyrmont e.V. (AIBP)
Caritasstelle im Grenzdurchgangslager Friedland
Caritasverband für die Diözese Hildesheim e.V.
Diakonisches Werk des Kirchenkreises Osterholz-Scharmbeck
Evangelisches Flüchtlingsnetzwerk Hannover Garbsen Seelze
Evangelisch-Lutherische St. Antonius Kirchengemeinde Wagenfeld
Exil – Osnabrücker Zentrum für Flüchtlinge e.V.
Fachschaftsrat Soziale Arbeit an der Hochschule Hannover
FELIX e.V. Dannenberg/Wendland
Flüchtlingsbegleitung Land Hadeln
Flüchtlingshilfe Brookmer Land
Flüchtlingshilfe-Tostedt
FlüchtlingsKlempnerInnen Klecken-Eckel
Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.
Flüchtlings- und Integrationshilfe SG Scharnebeck gUG
Flux Flüchtlingshilfe Hildesheim
Forschungsverbund „Gender – Flucht – Aufnahmepolitiken“ an den Universitäten Göttingen, Oldenburg und Osnabrück
Frauen- und Menschenrechte aktiv
Migrations-u. Integrationsbeauftragte (Büro) der Gemeinde Winsen (Aller)
Grenzenlos Kochen Hannover
Haus der Generationen Stolzenau e.V.
Helfernetzwerk Isernhagen e.V.
IBIS – Interkulturelle Arbeitsstelle e.V.
IKJA e. V. / Paten-Initiative
Innere Mission und Evangelisches Hilfswerk im Grenzdurchgangslager Friedland e.V.
Integrationscafé Café Zuflucht e.V.
kargah e.V.
Land in Sicht – Transition (LIST), Celle
Medinetz Göttingen – Solidarity with Migrants e.V.
Migrationsrat der Stadt Northeim
Migrationsteam „Café Dialog“, Werk-statt-Schule Northeim
Miteinander.Wedemark e.V. Netzwerk für Flüchtlingshilfe und interkulturelle Arbeit
Netzwerk Flüchtlingshilfe – Menschenrechte e.V.
Netzwerk für traumatisierte Flüchtlinge in Niedersachsen e.V. (NTFN)
Ökumenisches Sozialprojekt NEULAND
Organisation zur Wahrung der Menschenrechte in Vietnam e.V. (MRVN)
Refugee Law Clinic Hannover e.V.
Refugee Network Göttingen – Hilfe für Geflüchtete e.V.
Runder Tisch Migration Südheide e.V.
Solinet Hannover
terre des hommes Deutschland e.V.
Unterstützerkreis Flüchtlingsunterkünfte Hannover e.V.
Verband binationaler Familien und Partnerschaften iaf e.V., Regionale Geschäftsstelle Hannover
Verein Miteinander.Wedemark
Vernetzungstreffen der Göttinger Initiativen zur Unterstützung von Geflüchteten
Vietnam-Zentrum-Hannover e.V.
ZuFlucht Lüchow
(Stand 15. Januar 2018)

Weitere Informationen:

Flüchtlingsrat Niedersachsen:

Karim Alwasiti, Tel. 0511 98 24 60 32, ka@nds-fluerat.orgnds@nds-fluerat.org
Kai Weber, Tel. 0511 84 87 99 72, kw@nds-fluerat.orgnds@nds-fluerat.org

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