Antrag auf finanzielle Unterstützung

Wir bieten dort finanzielle Unterstützung, wo öffentliche Angebote fehlen oder zusätzliche Hilfen notwendig sind. Dabei übernehmen wir nicht nur Kosten, die den Geflüchteten direkt entstehen, sondern auch für Projekte und Maßnahmen der Nachbarschaftskreise. Ziel ist es, den Geflüchteten Teilhabe an der Hannoverschen Stadtgesellschaft zu ermöglichen und Integration zu fördern sowie finanzielle Notlagen abzumildern.

Download Antragsformular

(Das Antragsformular verfügt über Formularfelder und kann im Adobe Acrobat ausgefüllt werden. Alternativ können Sie ein Word-Formular per E-Mail anfordern.)

Füllen Sie einfach unser Antragsformular aus und schicken es an unterstuetzerkreis@uf-hannover.de. Nach Prüfung durch den Vorstand erhalten Sie eine Rückmeldung, ob Ihr Antrag genehmigt werden kann. Wichtig: Ausgaben können wir nur nach Eingang von Belegen erstatten (Kassenzettel, Rechnungen).

Sie haben Zweifel, ob Ihr Anliegen von uns gefördert werden kann? Hier einige Beispiele, in welchen Bereichen wir Ausgaben erstatten können:

  • Berufsorientierung
  • Schul- und Lernmaterial inkl. Schulranzen
  • Fahrradwerkstätten
  • Schwimmkurse

Nicht beantragt werden kann, wofür die Stadt Hannover, die Arbeitsagentur, das Jobcenter, die Krankenkasse oder andere Einrichtungen sowie die Betreiber der Heime zuständig sind, wie etwa die bauliche Ausstattung des Heims, Grundausstattung der Zimmer etc.. Personenbezogene Heimausstattungen (z. B. eine Matratze) können beantragt werden, wenn diese in den persönlichen Besitz des Flüchtlings übergehen. Dazu ist der Name des Geflüchteten anzugeben. Investitionsgüter wie Möbel oder Geräte können wir über einen Schenkungsvertrag mit dem Nachbarschaftskreis finanzieren.

So geht’s:

  1. Den Antrag auf Übernahme der Kosten durch die Heimleitung, der Mitarbeiter der dezentralen Unterbringung oder des Koordinators des Nachbarschaftskreises (NK) beim UFU Hannover unterstuetzerkreis@ufhannover.de Der Antrag muss frühzeitig vor Beginn der Maßnahme oder der Anschaffung eingereicht werden.
  2. Bei der Antragstellung für geflüchtete Menschen, die nicht in Heimen leben, nicht von der Beratungsstelle für Asylsuchende unterstützt werden und auch nicht durch das Integrationsmanagement für dezentrale Unterbringung begleitet werden und daher nicht bei städtischen Stellen persönlich bekannt sind, bitten wir bei Antragstellung eine Kopie des Ausweises beizulegen, um den Flüchtlingsstatus zu belegen.
  3. Der Vorstand beschließt über den Antrag gemäß einer satzungsgemäßen Verwendung.
  4. Der Antragssteller bzw. die Unterkunft/dezentrale Unterbringung/der Nachbarschaftskreis erhalten per E-Mail eine Rückmeldung, ob und in welcher Höhe der Antrag genehmigt ist.
  5. Spätestens drei Monate nach Eingang des Bewilligungsbescheides reicht der Antragsteller die Originalquittungen oder Rechnungen beim UFU ein. Der Zeitraum kann auf Antrag verlängert werden. Fahrkarten müssen im Original eingereicht werden. Bei Rechnungen, bei denen Sie in Vorleistungen getreten sind und überwiesen wurden, benötigen wir den Überweisungsbeleg.
  6. Sobald alles vorliegt überweisen wir zeitnah die Auszahlung (Kosten können ausschließlich erstattet, jedoch nicht vorgestreckt werden)
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