Wir bieten dort finanzielle Unterstützung, wo öffentliche Angebote fehlen oder zusätzliche Hilfen notwendig sind. Dabei übernehmen wir nicht nur Kosten, die den Geflüchteten direkt entstehen, sondern auch für Projekte und Maßnahmen der Nachbarschaftskreise. Ziel ist es, den Geflüchteten Teilhabe an der Hannoverschen Stadtgesellschaft zu ermöglichen, deren Integration zu fördern sowie finanzielle Notlagen abzumildern.
Wichtiger Hinweis! Wir haben unsere Förderrichtlinien zum 01. November 2024 überarbeitet. Wichtigste Änderung ist, dass ab sofort die Antragstellenden bzw. die Geflüchteten einen Eigenanteil übernehmen müssen (siehe Förderrichtlinien). Wir bitten, dies bei der Antragstellung zu berücksichtigen.
Download Antragsformular Download FörderrichtlinienAlternativ können Sie ein Word-Formular per E-Mail anfordern.
Füllen Sie einfach unser Antragsformular aus und schicken es an unterstuetzerkreis@uf-hannover.de. Nach Prüfung durch den Vorstand erhalten Sie eine Rückmeldung, ob Ihr Antrag genehmigt wird. Wichtig: Ausgaben können wir nur nach Eingang von Belegen erstatten (Kassenzettel, Rechnungen).
Sie haben Zweifel, ob Ihr Anliegen von uns gefördert werden kann? Hier einige Beispiele, in welchen Bereichen wir Ausgaben erstatten können:
- Berufsorientierung
- Schul- und Lernmaterial inkl. Schulranzen
- Fahrradwerkstätten
- Schwimmkurse
Nicht beantragt werden kann, wofür die Stadt Hannover, die Arbeitsagentur, das Jobcenter, die Krankenkasse oder andere Einrichtungen sowie die Betreiber der Heime zuständig sind, wie etwa die bauliche Ausstattung des Heims, Grundausstattung der Zimmer etc. Dazu ist der Name des Geflüchteten anzugeben. Investitionsgüter wie Möbel oder Geräte können wir ggfs. über einen Schenkungsvertrag mit einem Nachbarschaftskreis finanzieren.
So geht’s:
- Den Antrag auf Übernahme der Kosten durch die Heimleitung, die Mitarbeiter der dezentralen Unterbringung oder den Koordinators des Nachbarschaftskreises (NK) beim UFU Hannover unterstuetzerkreis@ufhannover.de einreichen. Der Antrag muss frühzeitig vor Beginn der Maßnahme oder der Anschaffung eingereicht werden.
- Bei der Antragstellung für geflüchtete Menschen, die nicht in Heimen leben, nicht von der Beratungsstelle für Asylsuchende unterstützt werden und auch nicht durch das Integrationsmanagement für dezentrale Unterbringung begleitet werden und daher nicht bei städtischen Stellen persönlich bekannt sind, bitten wir bei Antragstellung eine Kopie des Ausweises beizulegen, um den Flüchtlingsstatus zu belegen.
- Der Vorstand beschließt über den Antrag gemäß der jeweils aktuellen Förderrichtlinien und einer satzungsgemäßen Verwendung.
- Der Antragssteller bzw. die Unterkunft/dezentrale Unterbringung/der Nachbarschaftskreis erhalten per E-Mail eine Rückmeldung, ob und in welcher Höhe der Antrag genehmigt ist.
- Spätestens drei Monate nach Eingang des Bewilligungsbescheides reicht der Antragsteller die Originalquittungen oder Rechnungen beim UFU ein. Der Zeitraum kann auf Antrag verlängert werden. Fahrkarten müssen im Original eingereicht werden. Bei Rechnungen, bei denen Sie in Vorleistungen getreten sind und überwiesen wurden, benötigen wir den Überweisungsbeleg.
- Sobald alles vorliegt, überweisen wir zeitnah den Auszahlungsbetrag (Kosten können ausschließlich erstattet, jedoch nicht vorgestreckt werden.).